ECX Nutzervereinbarung
Version 25. Juli 2022

Um das Lesen der folgenden Nutzervereinbarung zu erleichtern, wurden Zusammenfassungen vor den Klauseln hinzugefügt. Diese Zusammenfassungen beschreiben nur die allgemeine Bedeutung der Klauseln, ohne ins Detail zu gehen. Die Parteien erkennen an, dass diese Zusammenfassungen nicht rechtsverbindlich sind und dass ihr Wortlaut für die rechtliche Auslegung der Nutzervereinbarung unerheblich ist. 

1. Präambel und Definitionen
In dieser Klausel werden die Definitionen der in dieser Nutzervereinbarung verwendeten Begriffe aufgeführt. 
1.1. European Car Xchange AG, Soneggstrasse 88, 8006 Zürich, Schweiz ("ECX") betreibt eine internationale Online-Plattform für den An- und Verkauf von Totalschadenfahrzeugen (die "Plattform").
1.2. Für die Nutzervereinbarung der Plattform (die "NV") gelten die folgenden Definitionen: 
Inserenten    sind Versicherer oder deren Sachverständige, Kfz-Sachverständige oder deren Organisationen, Leasinggesellschaften, Flottenbetreiber, gewerbliche Händler oder Privatpersonen, die Fahrzeuge zum Verkauf auf der Plattform einstellen.
    
Auktion    
ist der Zeitraum, in dem Bieter auf die auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge bieten können.
    
Gewinnbenach-richtigung     
ist die Benachrichtigung, die der Höchstbietende erhält, um ihn darüber zu informieren, dass er die jeweilige Auktion gewonnen hat. Diese Benachrichtigung kann per E-Mail oder über die Plattform erfolgen.
        
Gebot    
ist der Betrag, der von einem Bieter für den Kauf eines auf der Plattform angebotenen Fahrzeugs geboten wird.
    
Bieter    
sind von ECX registrierte und zugelassene KFZ und Teilehändler, die auf die auf der Plattform gelisteten Fahrzeuge bieten dürfen.
        
Werktage    
sind Montag bis Freitag, ausser an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland.    

Geschäftszeiten    
sind von 8 Uhr bis 18 Uhr MEZ während der Werktage.
    
Käufer
ist der Bieter, der die Auktion gewonnen hat.
    
Dashboard
ist die Seite auf der Plattform, über welche Nutzer auf ihre Informationen zugreifen und diese aktualisieren können. 
        
KYC
ist eine Know Your Customer-Analyse (kenne deine Kunden). 
    
Lemonway
ist der Zahlungs- und Treuhanddienstleister mit Sitz in 8 Rue du Sentier, 75002 Paris, Frankreich 
    
Auflistung
sind alle Informationen, die Inserenten zu einem auf der Plattform zum Verkauf stehenden Fahrzeug bereitstellen.
    
Sachmangel
hat die Bedeutung aus Abschnitt 7.5.

Fahrzeug unter Vorbehalt
ist ein Fahrzeug, für dessen Verkauf die vorherige Zustimmung des jeweiligen Verkäufers erforderlich ist und das als solches auf der Plattform gekennzeichnet ist. 

Verkäufer
ist der Eigentümer des Fahrzeugs, welches auf der Plattform zum Verkauf angeboten wird.

Nutzer
sind natürliche und juristische Personen mit unbeschränkter Rechtsfähigkeit, welche die Plattform als Inserent, Verkäufer, Bieter oder Käufer nutzen.
    
2. Umfang, Registrierung 
Die NV gilt für den Verkauf von Fahrzeugen und die Nutzung der Plattform. In der Regel muss jeder Nutzer die NV akzeptieren, um die Plattform zu verwenden. ECX kann entscheiden, ob sie einen bestimmten Nutzer akzeptiert oder nicht. Es kann sein, dass die Nutzer bestimmte Dokumente zum Nachweis ihrer Identität vorlegen müssen, damit ihr Konto aktiviert werden kann. 
ECX wird nur als Dienstleister betrachtet und akzeptiert die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Parteien nicht.
2.1. Diese NV gilt für den Verkauf von Fahrzeugen, die Nutzung der Plattform und der damit verbundenen Dienstleistungen. 
2.2. Potenzielle Bieter können sich für die Registrierung auf der Plattform bewerben, indem sie die erforderlichen Dokumente wie Unternehmensdokumente, Geschäftsnachweise, Steuerregistrierungen und Mehrwert- und Umsatzsteuerregistrierungen hochladen. Nur registrierte Autohändler in der EU und der Schweiz werden von ECX für die Zulassung berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf eine Zulassung durch ECX und ECX kann nach eigenem Ermessen jeden Antrag ablehnen oder jeden zugelassenen Bieter entfernen. 
2.3. Auf Verlangen von ECX oder ihren Zahlungsabwicklern können die Bieter aufgefordert werden, zusätzliche KYC-Dokumente vorzulegen oder ein ähnliches Verfahren zu durchlaufen. ECX kann die Erfüllung dieses Prozesses als Voraussetzung für die Aktivierung des Bieterkontos auf der Plattform verlangen. 
2.4. Die Nutzer müssen ihre Anmeldeinformationen angeben, um auf die Plattform und dem Dashboard zuzugreifen. Die Nutzer sind allein dafür verantwortlich, ihre Anmeldeinformationen zu schützen und haften in vollem Umfang für alle mit ihrem Konto durchgeführten Aktionen. 
2.5. Die Nutzer haben über das Dashboard Zugriff auf die von ihnen an ECX übermittelten Informationen und sind verpflichtet, alle Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. 
2.6. Sofern nicht in einer separaten Vereinbarung anders vereinbart, gilt diese NV für registrierte Inserenten. 
2.7. Verkäufer erklären sich mit dieser NV einverstanden, indem sie akzeptieren, dass ihr Fahrzeug auf der Plattform gelistet wird, oder indem sie den Verkauf ihres Fahrzeugs akzeptieren. Dies kann eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Inserenten erfordern, das Fahrzeug einzustellen und ECX Informationen über den Abschluss des Verkaufs mitzuteilen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf den Ort der Übergabe des Fahrzeugs, Kontaktinformationen, Bankinformationen, um die Zahlung des Fahrzeugs sicherzustellen, usw.).
2.8. Inserenten stellen sicher, dass die Verkäufer diese NV akzeptieren, bevor sie ein Fahrzeug auf der Plattform einstellen oder einen Verkauf annehmen. 
2.9. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten ECX nicht, auch wenn ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder der Vertragspartner für den Widerspruch eine besondere Form vorgesehen hat. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer sowie Nebenabreden sind ECX gegenüber nur wirksam, wenn sie von ECX schriftlich bestätigt wurden.
2.10. ECX stellt die Plattform zur Verfügung, auf der die Nutzer gemäss dieser NV und für die Dauer dieser NV Fahrzeuge einstellen oder auf eingestellte Fahrzeuge bieten können. ECX selbst stellt die Plattform lediglich als Dienstleister zur Verfügung und wird nicht Vertragspartner in den Verträgen über den Kauf von Fahrzeugen über die Plattform.

3.Treuhandservice 
Lemonway tritt als Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer auf und stellt die Zahlung des vereinbarten Betrags sicher. 

3.1. Für die Zwecke der NV können die von Lemonway für ECX und den Nutzer erbrachten Dienstleistungen wie folgt beschrieben werden:
• Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ECX alle erforderlichen Informationen des Nutzers an Lemonway für die Zwecke des KYC-Prozesses mit Lemonway weitergeben darf. 
• Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lemonway sowie die Datenschutzbestimmungen gelten für alle von Lemonway angebotenen Dienstleistungen, die hier verfügbar sind:
o https://www.lemonway.com/en/terms-and-conditions/
o https://www.lemonway.com/en/privacy/
• Nach dem Ende der Auktion muss der Käufer den vereinbarten Betrag auf das angegebene Lemonway-Bankkonto mit den angegebenen

Zahlungsanweisungen einzahlen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die angegebenen Zahlungsanweisungen korrekt eingegeben werden, und ECX haftet nicht für Verzögerungen oder verlorene Gelder aufgrund von fehlerhaften Zahlungsanweisungen.
• Der Verkäufer wird über die Plattform über den sicheren Eingang des Geldes auf dem Treuhandkonto informiert.
• Die Nutzer können dann mit der Ausführung des Vertrags gemäss dieser NV fortfahren. 
• Sobald beide Nutzer die Übergabe gemäss Abschnitt 7.3 der NV bestätigt haben, wird der vereinbarte Betrag, abzüglich der Gebühren, die ECX gemäss dieser NV zustehenden, aus dem Treuhandkonto freigegeben. 

4. Auflistung der zum Verkauf stehenden Fahrzeuge 
Die Inserenten müssen sicherstellen, dass a) die auf der Plattform gelisteten Fahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen die unter Vorbehalt, zum Verkauf stehen, b) die bereitgestellten Unterlagen nirgendwo kopiert werden und c) die Beschreibung des Fahrzeugs korrekt ist. Wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen sie ECX gegebenenfalls schadlos halten. 
Die Inserenten müssen, wenn sie Fehler in den von ihnen auf der Plattform veröffentlichten Informationen feststellen, diese umgehend zu korrigieren. 
4.1. Die Inserenten sind dafür verantwortlich, dass für die aufgelisteten Fahrzeuge angeben wird, ob sie (i) zum sofortigen Verkauf zur Verfügung stehen oder (ii) ob sie gemäss dieser NV als Fahrzeug unter Vorbehalt zu betrachten sind. Darüber hinaus müssen die Inserenten sicherstellen, dass die von den Inserenten zur Verfügung gestellten Daten zu den aufgeführten Fahrzeugen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fotografie, Beschreibung, Dokumentation usw.) frei von jeglichen Rechten Dritter sind. 
4.2. Die Inserenten müssen die Richtigkeit der auf der Plattform bereitgestellten Fahrzeugbeschreibung (einschliesslich des Übergabeortes) sicherstellen. Dazu gehören Informationen über den Zustand der einzelnen Fahrzeuge, das Vorhandensein von Fahrzeugpapiere und bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Zubehör oder Extras. Die Fahrzeugpapiere sind nur erforderlich, wenn das gelistete Fahrzeug für eine weitere Zulassung zur Verfügung steht, vorbehaltlich eines angemessenen Eigentumsnachweises. 
4.3. Inserenten sind verpflichtet, wenn sie bestimmte Fehler in den von ihnen auf der Plattform veröffentlichten Informationen feststellen, diese umgehend zu korrigieren. Die Auktion muss diesfalls abgebrochen und neu gestartet werden und bereits abgegebene Angebote können nicht übernommen werden. 
4.4. Die Inserenten halten ECX von allen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, schadlos, die sich aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Rechten Dritter ergeben.

5. Auktionsverfahren
Der Beginn, die Dauen und der Startpreis der Auktion wird vom Inserenten festgelegt. Jedes Gebot wird als Angebot betrachtet und bleibt 20 Tage lang gültig. 
Bieter können auf der Plattform den Höchstbetrag eingeben, den sie bei einer bestimmten Auktion zu bieten bereit sind. Dieser Betrag bleibt geheim und die Plattform bietet automatisch für den Bieter bis zum eingegebenen Höchstbetrag. 
Nach Beendigung der Auktion bzw. nach Annahme des  bei Fahrzeugen unter Vorbehalt durch den Verkäufer erhält der Höchstbietende die Gewinnbenachrichtigung und hat 3 Werktage Zeit, den Gebotsbetrag und die damit verbundenen Gebühren zu überweisen. Sollte der Vorgang scheitern, wird dem zweithöchsten Bieter die Möglichkeit geboten, das Angebot zum Höchstpreis (oder einem andern von ECX bestimmten Preis ) zu akzeptieren und den Betrag zu überweisen. ECX hat das Recht, dem fehlerhaften Bieter eine Strafgebühr zu berechnen und ihn von der Teilnahme an weiteren Auktionen auszuschliessen. 
5.1. Die Auktion für ein bestimmtes Fahrzeug dauert vierundzwanzig (24) Stunden, sofern nicht anders angegeben. Der Beginn dieses Zeitraums wird von dem jeweiligen Inserenten festgelegt. Er wird auf der Plattform angezeigt. Nach Ablauf der Auktion können keine weiteren Gebote für das Fahrzeug abgegeben werden. 
5.2. Der Startpreis der eingestellten Fahrzeuge wird vom Inserenten festgelegt. Gebote werden in den von ECX festgelegten Schritten (z.B. EUR 100,00) abgegeben. 
5.3. Bieter können die auf der Plattform eingestellten Fahrzeuge einsehen und darauf bieten. Je nach Art der Auktion ist das aktuelle Höchstgebot für die anderen Bieter sichtbar oder nicht. Die anderen Bieter sind jedoch nie sichtbar. 
5.4. Bieter können ihr absolutes Höchstgebot auf der Plattform eingeben. Die Plattform bietet dann automatisch für den jeweiligen Bieter bis zum eingegebenen absoluten Höchstgebot. Das absolute Höchstgebot bleibt für die anderen Bieter geheim. Die Bieter können ihr absolutes Höchstgebot nachträglich erhöhen, aber nicht senken. 
5.5. Jeder Bieter ist an sein höchstes effektives Gebot für die Dauer der Auktion plus weitere zwanzig (20) Werktage ab dem Ende der Auktion gebunden. Um Zweifel auszuschliessen, wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter nur an sein absolutes Höchstgebot in dem Umfang gebunden ist, als dass dieses auf der Plattform in einer bestimmten Auktion tatsächlich abgegeben wurde. 
5.6. Fahrzeuge unter Vorbehalt: Am Ende der Auktion und wenn das gelistete Fahrzeug als Fahrzeug unter Vorbehalt gelistet ist, hat der jeweilige Verkäufer, sofern nicht anders angegeben, eine Frist von Anzahl von Tagen (wählbar bis max. 20 Tagen), die er selbst bestimmt, um den Verkauf von Fahrzeugen unter Vorbehalt zu akzeptieren oder abzulehnen. Während dieses Zeitraums wird der Verkauf als schwebend betrachtet und auf der Plattform als solcher angezeigt. Wenn der Verkäufer den Verkauf ablehnt oder nicht akzeptiert, wird das Inserat gelöscht. In solchen Fällen werden von den Bietern keine Gebühren gezahlt. 
5.7. Am Ende der Auktion bzw. bei Fahrzeugen unter Vorbehalt, nach der Annahme des Verkaufsgebots durch den Verkäufer gemäss Abschnitt 5.6 sendet die Plattform dem Höchstbietenden die Benachrichtigung über den Gewinn der Auktion, woraufhin der Bieter den Betrag, der seinem höchsten Gebot entspricht, und die zusätzlich erforderlichen Gebühren gemäss Ziffer 9.1 dieser NV über die verfügbaren Zahlungsmethoden innerhalb von drei (3) Werktagen überweisen. Wenn der Höchstbietende das vorgenannte Verfahren nicht einhält, sendet ECX die Gewinnbenachrichtigung an den zweithöchsten Bieter, der dann die Möglichkeit erhält, das Angebot zum Preis des Höchstbietenden (oder einem anderen von ECX bestimmten Preis) zu akzeptieren und den Betrag zu überweisen. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis ein Bieter den Betrag, der dem erfolgreichen Gebot entspricht, und die zusätzlich erforderlichen Gebühren gemäss Abschnitt 9.1 dieser NV über die verfügbaren Zahlungsmittel überweist. Der Bieter wird zum Käufer, sobald die Überweisung wirksam ist. 
5.8. ECX kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des höchsten von einem Bieter abgegebenen Gebots verhängen, wenn dieser Bieter seinen Verpflichtungen gemäss Abschnitt 5.6 dieses NV verletzt. Zudem kann ECX den fehlbaren Bieter für die Dauer, die ECX als angemessen erachtet, von der Teilnahme an anderen Auktionen auf der Plattform ausschliessen. 
5.9. Alle Gebote für Fahrzeuge verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer oder andere Abgaben, falls vorhanden. Der Käufer und der Verkäufer sind für die Zahlung aller nach geltendem Recht anfallenden Steuern und Abgaben verantwortlich.

6.Abschluss des Vertrages
Nach der Auktion schliessen der Käufer und der Verkäufer einen Vertrag über den Verkauf des jeweiligen Fahrzeugs. Der Vertrag basiert auf einer von ECX bereitgestellten Vorlage. 
6.1. Mit dem Ende der Auktion oder mit der Annahme des Verkaufs durch den Verkäufer gemäss Ziffer 5.6. Für ein Fahrzeug unter Vorbehalt kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des betreffenden Fahrzeugs zustande. 
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, basiert der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossene Kaufvertrag auf der von ECX auf der Plattform bereitgestellten Vorlage. 

7.Ausführung des Vertrags
Die Übergabe des Fahrzeugs muss innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung an dem auf der Plattform angegebenen Ort erfolgen. Die Zahlung des Fahrzeugs wird an den Verkäufer freigegeben, sobald der Käufer die Übergabe bestätigt hat.
Wenn der Käufer er einen Sachmangel (gemäss der Definition in dieser NV) feststellt, reklamiert er ihn bei ECX. ECX prüft die Reklamation, im Falle eines begründeten Sachmangels hat der Käufer eventuell das Recht, die Transaktion zu stornieren. Der Inserent muss unter Umständen für diese Verzögerung eine Bearbeitungsgebühr an ECX zahlen. 
7.1. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren den Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs auf der Plattform. Sofern nicht anders vereinbart, findet die Übergabe an dem in dem Inserat angegebenen Ort statt. 
7.2. Die Übergabe muss spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung erfolgen. Kann die Übergabe nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, so hat der Käufer die Bearbeitungsgebühren für eine verspätete Übergabe gemäss Abschnitt 9.3 dieser NV zu bezahlen. 
7.3. Der Käufer hat unverzüglich (i) die Übergabe des Fahrzeugs auf der Plattform zu bestätigen oder (ii) im Falle eines Sachmangels bei ECX zu reklamieren. Nach Bestätigung der Übergabe auf der Plattform wird der jeweilige Betrag entsprechend an den Verkäufer ausbezahlt. 
7.4. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Käufer unverzüglich eine Reklamation auf der Plattform zu erfassen. ECX wird diese prüfen, ggf. mit den Beteiligten erörtern und verbindlich entscheiden, ob die Beanstandung berechtigt ist. Bei Vorliegen eines Sachmangels ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Inserent, der dieses Fahrzeug eingestellt hat, eigenständig verantwortlich, die Beschreibung des eingestellten Fahrzeugs anzupassen und es erneut auf der Plattform einzustellen. Der Inserent haftet für die Kosten des Käufers und für die zusätzlichen Gebühren gemäss Abschnitt 9.2 dieser NV. 
7.5. Ein Sachmangel umfasst: 
-Abweichung von mehr als 6 Monaten zwischen dem tatsächlichen und dem angegebenen Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs. 
-Falsches Modell 
-Falsche Angabe der Motorart (Benzin / Diesel usw.) oder der Getriebeart (Automatik / Gangschaltung)
-Nicht- oder Falschangaben über erhebliche Vor- und Altschäden, die auf den Bildern nicht zu erkennen sind (z.B. Schäden, die den Betrieb oder die Sicherheit beeinträchtigen)
-Erhebliche Abweichung der Ausstattungsmerkmale, z.B. fehlende Klimaanlage, Navigationssystem etc. obwohl angegeben (Ausnahme sind Ausstattungsabweichungen, die auf den Bildern deutlich sichtbar sind - Bilder haben Vorrang)
-Wenn das Fahrzeug in einem anderen Land als dem des Übergabeortes zugelassen ist, falls nicht angegeben
-Fehlende oder gestohlene Fahrzeugpapiere (sofern nicht anders in der Auflistung angegeben)

Die folgenden Mängel stellen keine Sachmängel dar: 
-Normale Abnutzung
-Fehlendes Service-Scheckheft 
-Kleinere Schäden mit einem Gesamtwert von bis zu 500 € netto
-Auf Fotos sichtbare Beschädigungen oder Abweichungen der Ausstattung von dem Inserat

8.Rechtsbehelfe, Beschwerdeverfahren
Die Käufer erklären sich damit einverstanden, dass es sich bei den auf der Plattform angebotenen Fahrzeugen um beschädigte Fahrzeuge handelt und dass sie als solche verkauft werden. Die Käufer erklären sich damit einverstanden, dass die Verkäufer, die Inserenten und ECX nicht für die auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge haftbar gemacht werden können. Der Käufer ist für das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe verantwortlich. 
8.1. Die Käufer nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass alle Fahrzeuge beschädigt sind und "wie besehen" ohne jegliche Garantie verkauft werden. Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn gegen den Verkäufer, den Inserenten oder ECX sind ausgeschlossen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, es sei denn, es ist hierin oder im Fahrzeugkaufvertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 
8.2. Die Gefahr des Verlustrisikos und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
8.3. Der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossene Vertrag kann nur bei Vorliegen eines Sachmangels im Sinne von Art. 7.5 der NV und im Falle der Zustimmung des Käufers und des Verkäufers aufgehoben werden. 

9.Plattform-Gebühren 
ECX erhebt von den Käufern für jedes gekaufte Fahrzeug eine Gebühr, die in der aktuellen Gebührentabelle aufgeführt ist. Diese Gebühr muss von den Käufern zusammen mit dem Preis des gekauften Fahrzeugs bezahlt werden. ECX kann auch eine zuvor mit dem Inserenten vereinbarte Gebühr für jedes auf der Plattform eingestellte Fahrzeug erheben. Die Käufer müssen eine Bearbeitungsgebühr für die verspätete Übergabe zahlen, wenn die Übergabe nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende der Auktion erfolgt.
9.1. Die Käufer zahlen ECX für jedes gekaufte Fahrzeug eine Gebühr gemäss der jeweils gültigen Gebührentabelle. Die Käufer zahlen die Gebühr zusammen mit dem Betrag, der ihrem erfolgreichen Gebot entspricht. 
9.2. Die Inserenten zahlen ECX eine Gebühr für jedes auf der Plattform gelistete Fahrzeug, wie in der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Inserenten und ECX vereinbart. Die Inserenten zahlen diese Gebühr auch, wenn sie ein Fahrzeug erneut auf der Plattform einstellen, wie in Abschnitt 7.4 dieses NV. 
9.3. Im Falle einer späteren Übergabe im Sinne von Abschnitt 7.2 dieses NV und soweit die verspätete Übergabe nicht dem Verkäufer zuzurechnen ist, zahlt der Käufer an ECX Bearbeitungsgebühren für die verspätete Übergabe gemäss der jeweils gültigen Gebührentabelle. Ist die verspätete Übergabe dem Verkäufer zuzurechnen, hat der Inserent den Käufer und ECX für die entstandenen Kosten zu entschädigen. 
9.4. Sofern nicht anders vereinbart oder in der vorliegenden Nutzervereinbarung festgelegt, sind alle von ECX ausgestellten Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen für solche Fälle.

10. Service-Center
Den Nutzern steht ein Service-Center zur Verfügung, in dem sie Fragen zu den Dienstleistungen von ECX stellen können. Das Service-Center kann von Zeit zu Zeit unzugänglich sein. 
10.1. ECX stellt den Nutzern allein oder über Unterauftragnehmer ein Service-Center zur Verfügung, das in jeder Phase des Prozesses bei Fragen zu den Dienstleistungen von ECX per Chat, E-Mail oder Telefon kontaktiert werden kann. 
10.2. Das Service-Center wird von ECX auf einer "wie besehen" und "wie verfügbar" Basis angeboten. 

11. Einfuhr und Ausfuhr 
Wenn die Nutzer Fahrzeuge importieren oder exportieren wollen, müssen sie alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. 
11.1. Die Nutzer sind allein dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Gesetze und sonstigen Bestimmungen in Bezug auf ihre Rechte zur Einfuhr oder Ausfuhr von Fahrzeugen eingehalten werden.

12. Garantie
ECX tritt als Dienstleister auf und ist nicht an dem Vertrag zwischen den Nutzern beteiligt. ECX prüft nicht die Richtigkeit der Inhalte der Plattform und übernimmt keine Gewähr, wenn sich Fehler auf der Plattform befinden oder die Plattform selbst für eine bestimmte Zeit nicht verfügbar ist. 
12.1. Die Plattform und alle auf ihr angezeigten Informationen werden von ECX im "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt, und ECX übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit und den auf der Plattform angezeigten Inhalt. 
12.2. ECX agiert ausschliesslich als Dienstleister und ist weder an einem Vertrag über den Kauf der auf der Plattform gelisteten Fahrzeuge beteiligt, noch überprüft ECX die Richtigkeit der von den Inserenten gemachten Angaben zu den Konditionen der gelisteten Fahrzeuge. 

13. Haftung 
ECX und seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
13.1. Die Haftung von ECX ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung von Leben oder Gesundheit und der Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Einschränkung gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ECX, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14. Änderungen der NV
ECX hat das Recht, die NV jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden benachrichtigt, und die Änderungen werden sofort wirksam. 
14.1. ECX behält sich das Recht vor, die NV jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden über die Änderungen per E-Mail oder durch eine Mitteilung auf der Plattform informiert. 
14.2. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle Auflistungen, die nach Bekanntgabe der Änderung eingestellt werden. 

15. Laufzeit und Beendigung 
Die Dauer der NV ist unbegrenzt. ECX und die Nutzer haben das Recht, den NV jederzeit zu kündigen, müssen jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Wochen einhalten und die Kündigung schriftlich formulieren. Verstösst ein Nutzer gegen eine Bestimmung der NV, hat ECX das Recht, den Nutzer vorübergehend auszuschliessen oder den Vertrag sofort schriftlich zu kündigen. Die Gebote, die während der Laufzeit der NV abgegeben wurden, bleiben auch nach der Kündigung gültig. 
15.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern und ECX ist unbefristet. ECX und die Nutzer können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
15.2. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist ECX berechtigt, den Nutzer nach eigener Wahl entweder vorübergehend vom Zugang zur Plattform auszuschliessen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser NV verstösst.
15.3. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) erfolgt.
15.4. Soweit der Bieter Gebote abgegeben hat und die Auktion oder die Gebotsbindungsfrist gemäss Ziffer 5.5 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch läuft, ist der Bieter verpflichtet, die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

16. Datenschutz 
ECX beachtet bei der Verarbeitung der Nutzerdaten die nationale und europäische Gesetzgebung sowie seine Datenschutzbestimmungen. 
16.1. ECX erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Einklang mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ohne Einwilligung der Nutzer erhebt, verarbeitet oder nutzt ECX Daten nur, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses und zum Zwecke des Rückgriffs und der Abrechnung erforderlich ist.
16.2. Darüber hinaus verwendet ECX die Daten der Nutzer in Übereinstimmung mit der ECX Datenschutzerklärung. Die aktuelle Fassung der ECX-Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://europeancarxchange.com/privacy.

17. Sonstiges
Sollte eine Klausel dieser NV ungültig, nicht durchsetzbar oder unvollständig sein, so bleiben die anderen Klauseln voll gültig. Die Nutzer haben kein Recht, ihre Rechte oder Pflichten auf eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ECX schriftlich zustimmt. 
17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser NV unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser NV nicht. 
17.2. Die Nutzer dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ECX weder ihre Rechte abtreten noch ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung übertragen. Jeder Versuch einer unzulässigen Abtretung oder Übertragung ist von Anfang an nichtig. 

18. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit 
Für diese NV gilt schweizerisches Recht und die von den Parteien verwendete Sprache ist Englisch. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser NV ergeben, werden vor einem zuständigen Gericht in Zürich, Schweiz, verhandelt. 
18.1. Die vorvertraglichen Beziehungen zwischen ECX und den Nutzern, die Nutzung der Plattform durch die Nutzer, diese NV und die Datenschutzrichtlinie von ECX unterliegen dem Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen. Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
18.2. Es gilt als vereinbart, dass alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, vor einem zuständigen Gericht in Zürich, Schweiz, entschieden werden.